Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 04.11.1988

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   BGH, 23.09.1988 - V ZR 145/87   

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BGH, 23.09.1988 - V ZR 145/87 (https://dejure.org/1988,1922)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1988 - V ZR 145/87 (https://dejure.org/1988,1922)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1988 - V ZR 145/87 (https://dejure.org/1988,1922)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss der Erhöhung eines Erbbauzinses für die Zeit vor Ablauf von drei Jahren seit Vertragsabschluss - Bestimmung des Zeitpunktes an dem die Erbbauzinserhöhung durchgreift - Grundsätzliche Einschränkung der Vertragsfreiheit durch Gesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbbauVO § 9a Abs. 1 Satz 5
    Erhöhung des Erbbauzinses vor Ablauf von drei Jahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 138
  • MDR 1989, 148
  • BB 1988, 2277
  • DB 1989, 425
  • Rpfleger 1989, 57
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1982 - V ZR 88/81

    Bestellung eines Erbbaurechts - Schenkweise Übertragung eines Erbbaugrundstücks

    Auszug aus BGH, 23.09.1988 - V ZR 145/87
    § 9 a Abs. 1 Satz 5 ErbbauVO schließt die Erhöhung eines Erbbauzinses für die Zeit vor Ablauf von drei Jahren seit Vertragsabschluß zwingend aus (Fortführung von BGH Urt. vom 14. Juli 1982, V ZR 88/81, NJW 1983, 986, 988).

    Dies hat der Senat schon in seinem Urteil vom 14. Juli 1982, V ZR 88/81 (WM 1982, 977, 979 unter b = NJW 1983, 986, 988 unter b), betont und hat selbst eine Erhöhungrs vereinbarung , die auf der Grundlage einer entsprechenden vertraglichen Anpassungsklausel für die Zeit vor Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Sperrfrist getroffen worden ist, für unwirksam erachtet.

  • BGH, 15.04.1983 - V ZR 9/82

    Änderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse

    Auszug aus BGH, 23.09.1988 - V ZR 145/87
    Selbst wenn daher aus dem Vertrag ein dahingehender Anspruch zu entnehmen sein sollte, könnte dieser nicht durchgesetzt werden (vgl. Senatsurt. v. 15. April 1983, V ZR 9/82, WM 1983, 753, 754 re. Sp. unter 1. - in BGHZ 87, 198 [BGH 15.04.1983 - V ZR 9/82] insoweit nicht abgedruckt).
  • BGH, 03.12.1976 - V ZR 60/76

    Änderung des Erbbauzinses

    Auszug aus BGH, 23.09.1988 - V ZR 145/87
    Unter "Vertragsabschluß" im Sinne des § 9 a Abs. 1 Satz 5 ErbbauVO kann dabei hier, wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, nur der Erbbaurechtsvertrag vom 29. März 1980 verstanden werden, der die Anpassungsklausel enthält (BGHZ 68, 152, 155 f) [BGH 03.12.1976 - V ZR 60/76].
  • BayObLG, 17.07.1997 - 2Z BR 9/97

    Zulässige Beschränkung der weiteren Beschwerde auf die Kosten nach

    Denn der Beteiligte zu 1 begründete sein Rechtsmittel vor allem damit, daß die durch die Vormerkungen gesicherten Ansprüche wegen Formnichtigkeit des Vertrags nicht entstanden und damit auch die Vormerkungen zu Unrecht im Grundbuch eingetragen seien; insoweit nimmt eine Vormerkung nicht am öffentlichen Glauben des Grundbuchs teil (BGHZ 25, 16/23 f.; 28, 182/185 f.; 57, 341/342 f.; BayObLG Rpfleger 1989, 57 ).
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   OLG Köln, 04.11.1988 - 19 U 96/88   

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OLG Köln, Entscheidung vom 04.11.1988 - 19 U 96/88 (https://dejure.org/1988,5461)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. November 1988 - 19 U 96/88 (https://dejure.org/1988,5461)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 138
 
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